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   VG Frankfurt/Main, 21.07.2016 - 7 K 542/16.F(V)   

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https://dejure.org/2016,44692
VG Frankfurt/Main, 21.07.2016 - 7 K 542/16.F(V) (https://dejure.org/2016,44692)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.07.2016 - 7 K 542/16.F(V) (https://dejure.org/2016,44692)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. Juli 2016 - 7 K 542/16.F(V) (https://dejure.org/2016,44692)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 13.07.2015 - 8 A 1053/14

    Anspruch eines Stadtverordneten auf Kostenerstattung für eine anwaltliche

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.07.2016 - 7 K 542/16
    Der Magistrat der Beklagten lehnte dieses Begehren mit Schreiben vom 03. Februar 2016 unter Hinweis auf Entscheidungen des erkennenden Gerichts sowie des HessVGH (13.07.2015 - 8 A 1053/14.Z) ab.

    Der HessVGH ist diesen Ausführungen gefolgt (Beschluss vom 13.07.2015 - 8 A 1053/14.Z-, [...]).

  • VGH Hessen, 06.11.2008 - 8 A 674/08

    Ausschluss der Öffentlichkeit von einer Gemeinderatssitzung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.07.2016 - 7 K 542/16
    Soweit er aus dem Urteil des HessVGH vom 6.11.2008 - 8 A 674/08 ([...], Leitsatz und Rn. 29) eine entsprechende Pflicht herleitet, kann ihm schon deswegen nicht gefolgt werden, weil es für den Kläger wie auch für die von ihm beauftragte Rechtsanwältin erkennbar nicht in der Kompetenz des seinerzeitigen Antragsgegners - des Stadtverordnetenvorstehers - lag, darüber zu entscheiden, ob die Gemeindevertretung eine Angelegenheit öffentlich berät oder ob die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird (Kammer, Beschluss vom 15.12.2015 - 7 L 5751/15.F).
  • OVG Saarland, 05.10.1981 - 3 R 87/80
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.07.2016 - 7 K 542/16
    Danach ist eine Kostenerstattungspflicht einer Gemeinde nicht gegeben, wenn die anwaltliche Rechtsverfolgung nicht geboten war, d. h. mutwillig oder aus sachfremden Gründen in Gang gesetzt worden ist (Kammer, Urteil vom 26.05.2014, Umdruck S. 6 im Anschluss an OVG Saarland, Beschluss vom 05.10.1981 - 3 R 87/80, [...]).
  • VG Cottbus, 31.03.2023 - 1 K 63/21
    Von einer mutwilligen Rechtsverfolgung geht die Rechtsprechung in Anlehnung an § 114 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) etwa aus, wenn ein verständiger Beteiligter, der die Kosten selbst tragen müsste, von ihrer Inanspruchnahme trotz hinreichender Erfolgsaussicht absehen würde, wenn auf das Vorklären der Streitfrage im gemeindlichen Binnenbereich ohne sachlichen Grund verzichtet wurde oder wenn die Klärung der Frage im aktuellen Kontext bedeutungslos ist (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 13. Juli 2015 - 8 A 1053/14.Z -, juris Rn. 22 f.; VG Gießen, Urt. v. 14. Dezember 2005 - 8 E 1066/05 -, juris Rn. 21; VG Frankfurt/Main, Urt. v. 21. Juli 2016 - 7 K 542/16-F(V) -, juris Rn. 13; VG Frankfurt/Main, Urt. v. 17. Oktober 2018 - 7 K 9917/17.F -, juris Rn. 13).

    Von Mutwilligkeit wäre etwa auch auszugehen, wenn der Betroffene vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz begehrt hätte, obwohl es für ihn zumutbar gewesen wäre, sich auf den grundsätzlich gegebenen nachträglichen Rechtsschutz verweisen zu lassen (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 13. Juli 2015 - 8 A 1053/14.Z -, juris Rn. 29; VG Frankfurt/Main, Urt. v. 21. Juli 2016 - 7 K 542/16-F(V) -, juris Rn. 14).

  • VG Gießen, 23.04.2021 - 8 K 1781/19

    Anspruch eines Mitglieds der Gemeindevertretung auf Erstattung von im

    Mutwilligkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn ein verständiger Beteiligter, der die Kosten selbst tragen müsste, von der Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung absehen würde, wenn auf das Vorklären der Streitfrage im gemeindlichen Binnenbereich ohne sachlichen Grund verzichtet worden oder wenn die Klärung der Frage im aktuellen Kontext bedeutungslos ist (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13.07.2015 - 8 A 1053/14.Z -, juris, Rn. 22 f.; VG Gießen, Urteil vom 14.12.2005 - 8 E 1066/05 -, juris, Rn. 21 ; VG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.07.2016 - 7 K 542/16-F(V) -, juris, Rn. 13; Urteil vom 17.10.2018 - 7 K 9917/17.F -, juris, Rn. 13 ).

    Darüber hinaus war eine Rechtsverfolgung mutwillig, wenn der Betroffene vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz begehrte und es für ihn zumutbar war, sich auf den grundsätzlich gegebenen nachträglichen Rechtsschutz verweisen zu lassen (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13.07.2015 - 8 A 1053/14.Z -, juris, Rn. 29 ; VG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.07.2016 - 7 K 542/16-F(V) -, juris, Rn. 14).

  • VG Frankfurt/Main, 17.10.2018 - 7 K 9917/17

    Kommunalrechtlicher Kostenerstattungsanspruch

    Die Kammer hat, aus der genannten Rechtsprechung abgeleitet, in ihrer ständigen Entscheidungspraxis einen solchen Kostenerstattungsanspruch nach Maßgabe dieser Voraussetzungen anerkannt (z. B. Urteil vom 26. Mai 2014 - 7 K 2046/13.F; Urteil vom 21. Juli 2016 - 7 K 542/16.F).
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